Der Patient / die Patientin beauftragt mich, die Therapeutin, mit der Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung, einschließlich der hierzu notwendigen Diagnostik.
Die Behandlungsstunde dauert ca. 60 Minuten und das Honorar der Behandlungsstunde wird nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) in Höhe von 100 €/Std. vereinbart. Die Behandlungskosten fallen auch an, wenn der Patient / die Patientin den Termin nicht wahrnimmt, oder diesen nicht mindestens drei Werktage zuvor absagt. Bei Unfall oder unvorhergesehene familiären Ereignissen nehme ich Rücksicht.
Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. In der Regel werden bei gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten nicht übernommen. Ausnahmen können genehmigt werden, wenn die Therapie bei einem kassenzugelassenen Dipl.-Psychologen oder Psychotherapeuten aufgrund von längeren (ein gedehnter Begriff; variiert häufig zwischen 1,5 bis 3 Monaten) Wartezeit nicht möglich ist.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Kosten können auch übernommen werden, wenn die Leistungen von Heilpraktikern nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind.
Ich setze alle meine Bemühungen für die Belange des Patienten / der Patientin ein und werde während der Behandlungsdauer erreichbar sein (regelmäßiges Abhören des Anrufbeantworters). Den Patient / die Patientin halte ich über den Therapieprozess in Kenntnis, informiere frühzeitig über Urlaubsregelungen und vertrete die allgemeinen Therapie-Grundsätze (Ethik, Qualitätssicherung, ständige Weiterbildung, laufende Supervision).
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